Obsternte nur mit Zustimmung des Eigentümers

In der Streuobstgemeinde Molsberg kam es in jüngerer Vergangenheit zu mehreren ärgerlichen Vorfällen, die möglicherweise auf einen Verständnisirrtum zurückzuführen sind. Einige, zur Vorbereitung von Pflegeschnitt-Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Streuobstgemeinde Molsberg“ mit weißen Bändern markierte Obstbäume wurden von Unbekannten ohne Wissen und ohne Einverständnis der Eigentümer abgeerntet. Obst und Feldfrüchte in der freien Landschaft gehören aber nicht „der Allgemeinheit“ - ernten darf man sie nur mit Zustimmung der Eigentümer. Etliche Besitzer von Obstbäumen sind allerdings bereit, ihre Früchte an interessierte Menschen abzugeben. Die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Montabaur stellt zur Kennzeichnung solcher freigegeben Bäume eigens Bandarolen mit der Aufschrift „Westerwälder Früchtchen  -  Pflück mich“ zur Verfügung. Manche Ortsgemeinden haben hierzu jüngst andere Markierungen verwendet, um Bäume in ihrem Gemeindebereich freizugeben. Wer pflücken möchte, muss sich schlau machen, welche Regelung vor Ort gilt. Für Molsberg gilt, dass sich Interessierte entweder direkt an die jeweiligen Baumeigentümer oder an die Koordination des Streuobstprojektes unter 06435-1368 oder ps@masgeik-stiftung.de an Philipp Schiefenhövel von der Masgeik-Stiftung wenden können, um Obst von Bäumen auf den Projektflächen gegen eine Spende sachgerecht und baumschonend für den eigenen Bedarf abzuernten.


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