Naturschutztipp des Monats | September

Temporäre Wiesen- und Ackerbrachen aber auch von der Nutzung ausgeschlossene Kleinststrukturen, wie Lesesteinhaufen, Totholzhaufen, Zaun- und Pfostenreihen bis hin zu Holzschuppen, Viehunterständen und Feldgehölzen leisten mit ihrer Trittsteinfunktion und Rückzugsmöglichkeit für Insekten, Vögel und Kleinsäuger sowie Niederwild einen immensen Beitrag für die Biodiversität. Besonders in ackerbaulich intensiv genutzten Gebieten ist die Bedeutung solcher Strukturen sehr groß, aber auch am Rande von Siedlungs- und Gewerbeflächen oder Straßen können sie ihren Beitrag leisten. Optimal ist es, wenn hierfür Flächen bereitgestellt werden, auf denen sich von der einfachen Brache über eine artenreiche Hochstaudenflur bis hin zur ausgebildeten Feldhecke alle Lebensräume entwickeln können.

Da dieser Platz durch die vielen anderen Landnutzungsformen oft fehlt, können bereits kleine Wiesen- und Ackerbrachen mit einer angepassten Pflege einen wichtigen Beitrag zur Biodiversitätsförderung leisten. Damit die Brachen ihre positiven Auswirkungen auf die Biodiversität entfalten können, sollten sie mindestens fünf Jahre Bestand haben. Je nachdem wie stark der Aufwuchs und die Tendenz zur Verbuschung z.B. durch Brennessel, Disteln, Brombeere und schnellwachsende Sträucher wie Haselnuss und Holunder ist, sollten die Brachen alle drei bis fünf Jahre gepflegt werden. Hierbei sollte jeglicher Aufwuchs gemäht oder gemulcht und vor allem das Material von der Fläche geräumt werden. Sind die Flächen groß genug kann das Material an einer Stelle zu einem Reisig- und Totholzhaufen zusammengetragen werden. Auch die Anlage von geschwadeten Grasstreifen entlang der Grundstücksgrenze ist möglich und kann die mühevolle Räumung und Entnahme ggf. ersetzen. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie der Verbandsgemeinde Wallmerod wurden verschiedener solcher Flächen durch die Will und Liselott Masgeik-Stiftung ausfindig gemacht. In Abstimmungsgesprächen mit den jeweiligen Ortsgemeinden sollen diese Flächen gepflegt und so längerfristig erhalten werden.

Sind entsprechend größere Flächen vorhanden, kann es in hecken- und gehölzarmen Landschaften sinnvoll sein, Feldhecken oder einzelne blütenreiche und beerentragende Feldgehölze neu anzulegen. Auch im monotonen Siedlungsraum kann eine artenreiche Hecke, bestehend aus verschiedenen blüten- und beerentragenden heimischen Sträuchern, neue Nahrungsgrundlage und Lebensraum für Zauneidechse, Brutvögel wie Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen und Dompfaff sowie für Garten und Feldspitzmaus, Igel u.vm. sein. Hierfür eignen sich der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea)die Kornelkirsche (Cornus mas), das Europäische Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), der Gewöhnliche Schneeball (Viburnum opulus), der Wollige Schneeball (Viburnum lantana) oder z.B. der Gemeine Liguster (Ligustrum vulgare). Wenn es der Platz hergibt oder die Feldhecke im Übergang zu forstlich genutzten Waldflächen angelegt wird, kann je nach Standortbedingung die Pflanzung von kleineren Baumarten sogenannter zweiter Ordnung, wie Wild- bzw. Vogelkirsche (Prunus avium), Eberesche (Sorbus aucuparia), Elsbeere (Sorbus torminalis) oder z.B. der Echten Mehlbeere (Sorbus aria) sinnvoll sein. Auf die Pflanzung von Haselnuss (Corylus avellana) und Schwarzen Holunder (Sambucus nigra) sowie der eigentlich sehr artenreichen Schlehe bzw. Schwarzdorn (Prunus spinosa) sollte verzichtet werden. Die ersten beiden sind ohnehin im Westerwald weit verbreitet und der Schwarzdorn ist durch seine hohe Ausbreitungstendenz durch Wurzelableger schlecht in Zaum zu halten. 


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