Naturschutztipp des Monats | Dezember

Naturschutzfachliche Empfehlungen für (neue) Wohn- und Gewerbeflächen

Einmal im Monat wurde Ihnen an dieser Stelle im Laufe des Jahres ein von der Will und Liselott Masgeik-Stiftung verfasster "Naturschutztipp des Monats" vorgestellt. Diese Tipps zeigten zum einen Maßnahmen auf, die im Rahmen der Wallmeröder Biodiversitätsstrategie umgesetzt werden und Ihnen zum anderen Anregung zum Mitmachen geben sollten, um etwas Positives für die Verbesserung der lokalen Biodiversität zu erreichen. Beim letzten Monatsartikel dieser Veröffentlichungsreihe wollen wir auf verschiedene Möglichkeiten hinweisen, wie man bei der Neuausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen den dadurch verursachten Eingriff in die Natur etwas verringern kann.

Parallel zur Fertigstellung der eigenen Biodiversitätsstrategie stellt auch die Verbandsgemeinde Wallmerod aktuell ihren Flächennutzungsplan zur Erweiterung von Siedlungs- und Gewerbeflächen neu auf. Durch die Nutzung und Reaktivierung innerörtlicher Wohnflächen über das Förderprogramm "Leben im Dorf", versucht die Verbandsgemeinde schon länger neue Siedlungserweiterungsflächen in den Ortschaften in einem moderaten Umfang zu halten. Durch neue Wohn- und Gewerbegebiete geht natürlich Lebensraum verloren, aber entscheidend ist, dass die Städte und Gemeinden in Zeiten des Klimawandels, des umfänglichen Lebensraumverlustes und Artensterbens verantwortungsvoll mit solchen Entscheidungen umgehen. Wichtig ist, dass die notwendigen artenschutzfachlichen Prüfungen gewissenhaft erstellt und notwendige Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. So hat die Verbandsgemeinde Wallmerod beispielsweise etliche der ursprünglich geplanten Siedlungs- und Gewerbeerweiterungsflächen auf Grund artenschutzrechtlicher Belange wieder verworfen bzw. verkleinert oder alternative Standorte dafür gesucht.

Planen Sie selbst aktuell die Verwirklichung Ihres Eigenheims? Wollen Sie ihre Wohnungsfläche vergrößern oder sich gewerblich erweitern bzw. neu niederlassen? Wie viel Sie auf einem Neubaugrundstück versiegeln dürfen ist meist über die Grundflächenzahl (GFZ) in den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt. Je nachdem wie Sie die verbleibende unversiegelte Fläche nutzen, können Sie selbst einen Beitrag zur lokalen Biodiversität leisten:   

So können Sie versuchen weitere Versiegelungen von Zuwegen, Garageneinfahrten und Parkflächen zu reduzieren. Dort wo das nicht möglich ist, können Sie Schotter und versickerungsfähiges oder begrünbares Pflaster verwenden. So bleibt in den Ritzen und an den Rändern Raum für Mauerfußpflanzen, wie z.B. Akelei, Natternkopf, Wegwarte oder Hungerblümchen. Entdecken Sie den Spaß an der naturnahen Gartengestaltung. Das ist zwar Arbeit, aber Ihr zukünftiger Garten mit beerenreichen einheimischen Gehölzen, blütenreichen Stauden und Frühblühern wird optisch toll wirken und zu einem Tummelplatz von interessanten Tieren. Holen Sie sich die Artenvielfalt durch das Anlegen von Wiesen- anstatt Rasenflächen, durch einen naturnahen Schwimmteich oder einen Gartenteich mit Hilfe verschiedener Rohbodenflächen oder einer unverputzten Trockenmauer in den Garten. Nicht nur die Tiere und Pflanzen, sondern vor allem Sie selbst  sowie viele Kinder und Passanten werden daran ihre Freude haben. Die Bäume und Sträucher werden ihnen Schatten spenden und mit der Pflanzung des einen oder anderen Obstbaumes, Beerensträuchern oder gar einem Gemüsegarten versorgen Sie sich selbst mit gesunden regionalen Produkten.


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