Bericht zu umfänglichem Streuobstprojekt der Aktion Grün der Stiftung und Partner liegt vor
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Bitte beachten Sie, dass Förderanfragen nur schriftlich gestellt werden können.
Ihr Antrag
Prinzipiell setzt die Stiftung auf eine möglichst unbürokratische und flexible Förderung und verzichtet daher auf Formulare etc. Es reicht ein Schreiben mit kurzer Projektdarstellung als Antrag aus. Trotzdem müssen einige in den Förderrichtlinien festgelegte Formalitäten beachtet werden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und eine effektive Kontrolle der Fördergelder zu ermöglichen. Wenn Sie die nachfolgenden Hinweise beachten, sind Sie auf alle Fälle auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Verzögerungen und Rückfragen. Ihren Antrag können Sie jederzeit stellen.
Tipps für Ihren Förderantrag
1 | Förderanträge können nur schriftlich gestellt werden.
2 | Aus dem Antrag muss die genaue Bezeichnung des Trägers, die Rechtsform und die verantwortliche Person hervorgehen.
3 | Stellen Sie kurz Ihr Projekt vor oder legen Sie entsprechendes Informationsmaterial bei.
4 | Es muss in Ihrem Antrag deutlich werden, wofür genau die Förderung beantragt wird, das setzt eine Aufstellung der veranschlagten Sachkosten voraus.
5 | Aus Ihrem Antrag muß deutlich werden, wie die Nachhaltigkeit des geförderten Projektes gewährleistet wird.
6 | Wenn ein Teil der Kosten auch von anderen Stiftungen oder vom Staat gefördert wird, weisen Sie bitte unbedingt darauf hin und legen Sie das komplette Finanzierungskonzept bei.
7 | Bitte informieren Sie uns unaufgefordert über größeren Änderungen und Verzögerungen des Projektes.
Förderrichtlinien (Stand: 01.03.2008)
1 | Gefördert werden Sachkosten mit einem zweckgebundenen Zuschuss. Für längerfristig angelegte Projekte kann eine Förderzusage über mehrere Jahre erfolgen.
2 | Die Gelder dürfen nur für die im Bewilligungsschreiben aufgeführten Zwecke verwendet werden.
3 | Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, jederzeit über den Stand des Projektes Auskunft zu geben und auf Wunsch eine Projektprüfung vor Ort zu ermöglichen.
4 | Am Jahresende bzw. bei Projektabschluss ist eine Abrechnung über die Verwendung der Fördergelder und ein Bericht vorzulegen.
5 | Mindestens über einen Zeitraum von vier Jahren ist der Stiftung einmal jährlich unaufgefordert ein Bericht vorzulegen, aus dem die Nachhaltigkeit des geförderten Projektes deutlich wird.
6 | Zu Unrecht erhaltene, auf Grund falscher Angaben bewilligte oder nicht mehr benötigte Mittel müssen zurückgegeben werden.
7 | Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, über erhebliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten in der Projektumsetzung unverzüglich die Stiftung zu informieren.
8 | In Publikationen sollte die Stiftung wie folgt erwähnt werden: "Gefördert durch die Will und Liselott Masgeik-Stiftung für Natur- und Landschaftsschutz, Molsberg“.
Aus dem Bewilligungsschreiben ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Fördersumme.
Förderschwerpunkte
1 | Rheinland-pfälzischer Teil des Westerwaldes
a) Unterstützung von ökologischen und nachhaltigen Maßnahmen zur Erhaltung der Fauna und Flora
b) Durchführung und Unterstützung von wissenschaftlichen Forschungs-, Lehr- und Betreuungsobjekten in diesem Gebiet
2 | Allgemeiner Natur- und Landschaftsschutz (Nachrangig)
a) Umweltbildung
b) Erarbeitung und Umsetzung naturschutzfachlicher Konzepte zum Schutz bzw. Entwicklung wertvoller Biotope
c) Naturschutzpolitische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit
3 | Öffentlichkeitsarbeit
a) Aufklärung der Öffentlichkeitsarbeit über Forschungsergebnisse
b) Druckkostenzuschüsse