Naturschutztipp des Monats | Mai

Pflege von Wegrandstreifen und Wegbanketten mit Augenmaß

Wirtschafts- und Wiesenwege nehmen in unserer Kulturlandschaft einen nicht unerheblichen Flächenanteil ein und überziehen kilometerlang, wie ein Netz, die Offenlandschaften und Waldflächen des Westerwaldes. Entlang der Wege bilden sich Wegrandstreifen und Wegbanketten, die je nach Pflege und angrenzender Nutzung bzw. Nährstoffverfügbarkeit mehr oder weniger stark von Gräsern dominiert werden oder sich blütenreiche Altgras- bzw. Ackerrandstreifen entwickeln können. Die Mehrheit der Wegparzellen befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinden und Städte, die für die Pflege der  Wegrandstreifen zuständig sind. Viele Wegrandstreifen werden oft ab Anfang Mai bis zum Ende der Vegetationsphase aus Ordnungsgründen mehrmals gemulcht, um den Bewuchs klein zu halten. Auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sorgen die wegbegleitenden Randstreifen teils zu unerwünschten Sameneintrag und bieten Giftpflanzen, wie dem Jakobskreuzkraut Ausbreitungsmöglichkeiten in die Landwirtschaftsflächen hinein. Wegrandstreifen und Banketten sind bei angepasster und reduzierter Pflege aber wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Blütenpflanzen und Ackerwildkräuter, wie z.B. die Gemeine Wegwarte, den Gewöhnlichen Natternkopf sowie Nahrungsquelle und Rückzugsort für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Werden die Wegrandstreifen nur einmal spät  im Jahr ab Mitte September gepflegt bleibt den Pflanzen und Tieren ausreichend Zeit und Raum, um sich in den linearen Strukturen, die wichtige Verbundachsen zwischen den verschiedenen Offenlandlebensräumen sind, zu entwickeln. Somit wird mit einer reduzierten Pflege der Wegrandstreifen ein direkter Beitrag zur lokalen Biodiversität geleistet, wie es die Ortsgemeinde Arnshöfen im Rahmen der Biodiversitätsstrategie ihrer Verbandsgemeinde leistet. "Unsere kleine Ortsgemeinde verfügt über etliche ortsangrenzende Wirtschaftswege. Doch wir verzichten bewusst an allen unseren Wegen auf eine Pflege der Wegränder, um so einen kleinen Beitrag für die Natur beitragen zu können" berichtet Michaela Hehl, Ortsbürgermeisterin von Arnshöfen. Wünschenswert wäre es, wenn sich an dieser Vorgehensweise auch möglichst viele BürgerInnen als Anrainer von Wegen und LandwirtInnen beteiligen, um das positive Engagement nicht zu schmälern.


Ortsbürgermeisterin Michaela Hehl von Arnshöfen zusammen mit Gemeindevertretern und Klimaschutzmanagerin Lina Braun. Foto | Philipp Schiefenhövel

Hier liegen die Positionen zwischen einmaliger später Mahd und Abtragen des Mahdgutes entgegen dem regelmäßigen Mulchen bzw. der landwirtschaftlichen Mitnutzung weit auseinander. Deshalb könnte aus Sicht der Will ein Kompromiss und eine Veränderung der Pflege von Wegrandstreifen mit Augenmaß eine mögliche Lösung sein. "Aus rein ökologischer Sicht wäre es in den meisten Fällen am besten Wegrandstreifen und Wegbanketten, wie Heuwiesen zu bearbeiten. Das heißt Wegränder auf trockenen eher mageren Standorten nur einmal im Spätsommer ab Mitte September und auf feuchten nährstoffreichen Standorten höchstens zwei Mal pro Sommer zu Mähen und das Mahdgut abzutransportieren" erläutert Philipp Schiefenhövel von der Masgeik-Stiftung.

Da diese Änderung der Pflege meist absolut nicht der gewohnten Vorgehensweise entspricht, sollte die Veränderung der Pflege aus Sicht der Masgeik-Stiftung mit Augenmaß geschehen. Ruheplätze und Bänke oder Bildstöcke könnten auf kleiner Fläche weiter intensiv gepflegt werden. Auch stark frequentierte Wege z.B. zur ortseigenen Grillhütte oder unbefestigte Wiesenwege sollten für die Akzeptanz der Änderung weiter wie gewohnt gepflegt werden. Bei den Wiesenwegen bietet es sich an einen schmalen Fußpfad von max. 1,5m in der Mitte frei zu halten und auf der anderen Hälfte der Wegparzelle die Pflege zu reduzieren. Diese Fälle sollten zukünftig allerdings die Ausnahme und nicht wie bisher die Regel sein. An Wegränder von asphaltierten und geschotterten Wegen sollten die Gemeinden und Städte die Vegetation zunächst wachsen lassen und wirklich nur die Wege ab Anfang Juni gepflegt werden, an denen sich das giftige Jakobskreuzkraut in dominanten Beständen zeigt. Hierzu ist eine gewisse Sensibilität für den Blühhorizont der Wegrandstreifen und im speziellen für das Jakobskreuzkraut bei den Geräteführenden von Nöten.

Vor allem eine Aufnahme des Schnitt- bzw. Mulchmaterials durch entsprechendes Gerät könnte zu einer erheblichen ökologischen Verbesserung der Randstreifen führen, die sich durch die Mulchauflage oft zu sehr artenarmen Grasbeständen entwickeln. Eine Umstellung von Mulchen auf Mähen würde außerdem die Todesrate bei Insekten und anderen Randstreifenbewohnern drastisch reduzieren, was durch etliche wissenschaftliche Studien belegt ist. Bleibt die Vegetation sogar über den Winter stehen, können Insekten die Stängel und abgestorbenen Stauden der Randstreifen zur Überwinterung nutzen.

Machen auch Sie mit und sprechen Sie mit ihren Nachbarn und den Landwirten über die Pflege der Wegrandstreifen. Vielleicht lässt sich auch der eine oder andere Wiesenweg hinter ihrem Grundstück zukünftig nur durch einen schmalen Fußpfad frei halten, damit auf der anderen Weghälfte Platz für Gräser, Blütenpflanzen und deren tierischen Bewohner bleibt.


Ungepflegter Wegrand- bzw. Ackerrandstreifen Foto | Philipp Schiefenhövel

In der Landwirtschaft Ökoregelungen der GAP-Reform nutzen

Nutzbares Potential für mehr Weg- und Ackerrandstreifen sieht die Masgeik-Stiftung auch in der Anwendung der neuen Ökoregelungen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP). Besonders die neuen Ökoregelungen der "Ackerbrachen (ÖK-1a)" sowie der "Altgrasstreifen im Dauergrünland (ÖK-1d)" könnten hierzu genutzt werden.

So könnten entlang der Wege neue Ackerbrachen entstehen, die mindestens eine Flächengröße von 0,1 ha aufweisen müssen und nicht gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln bearbeitet werden dürfen. Eine Vorbereitung zur Kultivierung und Ernte im Folgejahr ist frühestens ab Anfang September bei Wintergerste und Raps ab Mitte August zulässig. So können zu den zusätzlich gesetzlich vorgeschriebenen 4% Stilllegungsflächen für große Betriebe (über 10ha Betriebsfläche) weitere 1 bis 6 % der betrieblichen Ackerfläche einjährig aus der Nutzung genommen werden.

Ebenso könnten entlang der Wege Altgrasstreifen auf den Wiesen und Weiden entstehen, die dann über den Zeitpunkt der ersten Mahd hinweg stehen bleiben und frühestens ab September wieder beweidet oder z.B. mit dem Grummet als Silage genutzt werden. Entgegen der bisherigen Möglichkeiten der Agrarförderprogramme des Vertragsnaturschutzes, die abgesehen von den Zusatzmodulen über fünf Jahre auf einer Fläche umgesetzt werden mussten, sind die neuen Ökoregelungen von jedem Landwirt jahrweise durchführbar und bieten somit mehr Flexibilität für die Bewirtschaftung.

Besonders die beliebten Spazierwege unmittelbar rings um die Ortsgemeinden könnten sich hierfür eignen, um einen Pufferstreifen zwischen den Wegen und den landwirtschaftlichen Nutzflächen zu schaffen. Denn trotz vielerorts aufgestellter Infoschilder und Spender mit Hundekottüten werden diese Wegrandstreifen leider immer noch zu häufig als Hundeklo genutzt.


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